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1.       Mitglieder-Jahresbeiträge:

Mitglieder der Schützengilde 125,- €

Ehepartner/Lebensgefährte und Mitglied der Schützengilde 63,- €

Jugendliche ohne eigenes Einkommen 10,- €

Lehrlinge (AZUBI), Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende 63,- €

Vereinskonto:

Institut: Saalesparkasse

IBAN: DE24 8005 3762 3310 0136 41

 

2.        Aufnahmegebühren: €

Schütze/in 105,-

Ehepartner/Lebensgefährte eines Mitgliedes der Schützengilde und Jugendliche

ohne eigenes Einkommen zahlen keine Aufnahmegebühr.

 

Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes bedarf der Vorstellung im Vorstand der Schützengilde.

Neumitglieder müssen vor ihrer Aufnahme ein Führungszeugnis neueren Datums vorlegen.

Der Vorstand empfiehlt nach Prüfung der Mitgliederversammlung die Aufnahme oder lehnt das

Gesuch ab. Nach der Aufnahme des neuen Mitgliedes durch die Mitgliederversammlung, sind

die Aufnahmegebühr in voller Höhe sowie der Mitglieds-Jahresbeitrag zu entrichten. Der

Vorstand legt die Höhe des Jahresbeitrages entsprechend dem Eintrittsdatum fest.

 

3.       Ordnung über Arbeits- und Standaufsichtsstunden

Die Schützengilde Merseburg 1534 e. V. ist ein gemeinnütziger Verein und ist daher zur

Aufrechterhaltung des Vereins selbst auf Mitgliedsbeiträge, Schießstandeinnahmen sowie

Spenden angewiesen. Aus diesem Grund ist es erforderlich und im Hinblick auf den Verein von

vitalem Interesse, dass die Mitglieder des Vereins zur Aufrechterhaltung von Ordnung und

Sauberkeit, notwendiger Reparaturen sowie Aufbau und Errichtung neuer Anlagen bzw.

Anlagenteilen, selbst Hand anlegen. Deshalb ist jedes Mitglied der Schützengilde zur Ableistung

von Arbeits- und Standaufsichtsstunden verpflichtet.

Jährlich sind dabei zu leisten:

 

Arbeitsstunden: Mitglied der Schützengilde 10 h/Jahr

Ehepartner/Lebensgefährte eines Mitgliedes, welcher selbst Mitglied der Schützengilde ist 10 h/Jahr

Jugendliche unter 18 Jahren 5 h/Jahr

4.       Standaufsichtsstunden:

Mitglieder der Schützengilde (im Besitz der Sachkundeprüfung/Standaufsichtslizens) 17 h/Jahr

Das Nichtleisten der Jahres-Arbeits-/Standaufsichtsstunden zieht folgende finanzielle

Gegenleistung nach sich:

Pro nichtgeleistete Arbeits- bzw. Standaufsichtsstunde sind an den Verein zu zahlen: 5,- 6

Im Einzelfall kann über gesonderte Regelungen bei Nichtleistung der festgelegten Jahres-

Arbeitsstunden sowie der damit verbundenen finanziellen Abgeltung, nach einer stichhaltigen

Begründung durch das betreffende Mitglied, im Vorstand beraten und entschieden werden.

Arbeitsstunden und Standaufsichtsstunden sind gleichrangig und können sich gegenseitig

ergänzen. Über diese Möglichkeit des Ausgleiches entscheidet im Vorfeld der Vorstand.

Ehepartner/Lebensgefährten von Mitgliedern der Schützengilde, die nicht selbst Mitglied der

Schützengilde sind, können zur Ableistung der Pflichtstunden (nur Arbeitsstunden) durch das

betreffende Mitglied herangezogen werden. Die hierdurch geleisteten Stunden werden dem

 

Mitglied angerechnet.